Bevor Sie einen Anwalt konsultieren, sollten Sie verstanden haben, dass unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritik grundsätzlich unzulässig sind.
Solche Einträge in Foren können daher juristisch gesehen gelöscht werden. Dies kann außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden.
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind im Grunde Lügen. Niemand darf über Sie oder Ihr Unternehmen unwahre Tatsachenbehauptungen aufstellen. Punkt.
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